1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Leistungen der Vermessungsbüro Schröder GbR im Bereich 3D-Laserscanning, Bestandsaufnahme, Punktwolkenaufbereitung, CAD-Zeichnungen, BIM- und 3D-Modellierung sowie damit zusammenhängende Beratungs- und Datenübergabeleistungen. Sie gelten gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Gegenüber Verbrauchern gelten sie nur, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften nicht entgegenstehen.
2. Angebot, Auftrag und Leistungsumfang
Kalkulationen auf der Website sind unverbindliche Ersteinschätzungen und kein Angebot zum Vertragsschluss. Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder durch ausdrückliche Annahme eines Angebots zustande. Maßgeblich für Art, Umfang, Format, Detailgrad, Modellgenauigkeit, Koordinatensystem, Liefertermin und Vergütung sind Angebot und Auftragsbestätigung.
Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs, insbesondere zusätzliche Gebäudeteile, weitere Ausgabedateien, erhöhter Detailgrad, ergänzende Modellinhalte oder zusätzliche Korrekturschleifen, bedürfen einer Vereinbarung und können zu Mehrvergütung und Terminverschiebungen führen.
3. Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt rechtzeitig den ungehinderten, sicheren und rechtmäßigen Zugang zu allen zu erfassenden Bereichen sicher. Er benennt Ansprechpartner, informiert über Zugangsbeschränkungen, Sicherheitsanforderungen, Betriebsabläufe, Gefahrstoffe und sensible Bereiche und beschafft erforderliche Zutritts-, Eigentümer- oder Betreiberzustimmungen. Wartezeiten, zusätzliche Anfahrten, nicht zugängliche Flächen oder Abbrüche, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind, werden nach Aufwand berechnet.
4. Grenzen der Bestandsaufnahme und sichtbare Erfassung
Laserscanning und Bestandsaufnahme erfassen ausschließlich die zum Aufnahmezeitpunkt tatsächlich sichtbaren, zugänglichen und messbaren Gegebenheiten. Nicht sichtbar oder nicht ohne weiteres zugänglich sind insbesondere verdeckte Bauteile, Installationen hinter Verkleidungen, Hohlräume, Bauteile über abgehängten Decken, Bereiche hinter Mobiliar, verschlossene Räume, sicherheitsrelevante Zonen, Bauzustände außerhalb des Aufnahmezeitpunkts sowie Eigenschaften von Material oder Konstruktion, die nicht aus der Sichtprüfung ableitbar sind.
Eine Bestandsaufnahme ist keine zerstörungsfreie Untersuchung, keine Schadstoff-, Feuchte-, Statik-, Brandschutz- oder Bauphysikprüfung und keine Zusicherung verdeckter Eigenschaften. Für nicht sichtbare oder nicht zugängliche Bereiche übernimmt der Auftragnehmer keine Vollständigkeitsgarantie. Erkenntnisse aus Bestandsplänen oder Angaben Dritter werden nur übernommen, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist; ihre Richtigkeit wird nicht garantiert.
5. Punktwolken, Pläne und BIM-Modelle
Punktwolken, DWG-Grundrisse, Schnitte, Ansichten und 3D-/BIM-Modelle werden in der vereinbarten Modellgenauigkeit und im vereinbarten Leistungsumfang erstellt. Die gewählte LOG-Stufe beschreibt den beauftragten Informations- und Geometrieumfang; sie ersetzt keine projektspezifische Modellierungsrichtlinie. Sofern keine gesonderte Modellierungsrichtlinie vereinbart ist, ist die für die vereinbarte Leistung übliche Ausführung geschuldet.
Modelle sind abstrahierte digitale Bestandsdarstellungen. Aufgrund von Messunsicherheiten, Verdeckungen, Rundungen, Softwareinterpretationen, vereinfachter Geometrie, fehlenden Informationen oder nachträglichen Änderungen am Objekt können Abweichungen, Auslassungen oder Modellierungsfehler auftreten. Der Auftragnehmer wird die Leistungen mit der vereinbarten fachlichen Sorgfalt erstellen und offensichtliche Unstimmigkeiten im Rahmen des beauftragten Qualitätssicherungsumfangs prüfen. Eine absolute Fehlerfreiheit, vollständige Kollisionsfreiheit oder Eignung für nicht vereinbarte Zwecke ist nicht geschuldet.
Die gelieferten Daten ersetzen weder die Ausführungsplanung noch Prüfungen durch Fachplaner oder Verantwortliche. Insbesondere dürfen sie nicht ohne eigene Prüfung als alleinige Grundlage für Statik, Brandschutz, technische Gebäudeausrüstung, Fertigung, Absteckung, Genehmigungsplanung oder sicherheitskritische Entscheidungen verwendet werden.
Flächen-, Mengen- und Massenermittlungen, einschließlich einer Wohnflächenberechnung nach der Wohnflächenverordnung, werden nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich beauftragt sind. Die anzuwendende Berechnungsgrundlage, etwa Wohnflächenverordnung, DIN 277 oder eine projektspezifische Vorgabe, ist im Angebot festzulegen. Ohne ausdrückliche Vereinbarung dienen solche Angaben ausschließlich der Planung, Kalkulation und Dokumentation und nicht als verbindliche Abrechnungsgrundlage.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass überlassene Punktwolken, Pläne, Fotos, Modelle, Koordinatensysteme, Passpunkte und sonstige Daten vollständig, richtig, aktuell und frei von Rechten Dritter sind, soweit dies für die Leistungserbringung erforderlich ist. Eine inhaltliche oder baurechtliche Prüfung solcher Ausgangsdaten ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.
6. Prüfung und Mängelanzeige
Der Auftraggeber prüft die gelieferten Unterlagen und Daten unverzüglich auf offensichtliche Abweichungen vom vereinbarten Leistungsumfang. Mängel sind nachvollziehbar zu dokumentieren und schriftlich anzuzeigen. Soweit ein Mangel vorliegt, hat der Auftragnehmer zunächst das Recht zur Nacherfüllung. Nachträgliche Änderungen am Objekt, zusätzliche Anforderungen oder Änderungen der vereinbarten Modellierungsrichtlinie begründen keinen Mangel.
7. Termine und höhere Gewalt
Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Sie setzen die rechtzeitige und vollständige Mitwirkung des Auftraggebers voraus. Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers, insbesondere Witterung, Krankheit, Sicherheitslagen, behördliche Maßnahmen, Ausfälle von Energie, Netzen, Hardware oder Drittsoftware sowie nicht zugängliche Objektbereiche, verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
8. Vergütung und Zahlung
Die Vergütung richtet sich nach dem Angebot, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Leistungen, Wartezeiten, Wiederholungsaufnahmen, Reisezeiten, Versand, Datenträger, Lizenzkosten oder Leistungen Dritter werden nur berechnet, soweit sie vereinbart, erforderlich oder vom Auftraggeber veranlasst sind. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig, sofern im Angebot nichts anderes bestimmt ist.
9. Datenformate, Software und Datenübergabe
Die Übergabe erfolgt in den vereinbarten Dateiformaten. Der Auftragnehmer schuldet keine bestimmte Darstellungsqualität oder uneingeschränkte Nutzbarkeit in nicht vereinbarter Drittsoftware. Der Auftraggeber prüft vor Beauftragung, ob die vereinbarten Formate für seine Systemlandschaft und seinen Verwendungszweck geeignet sind. Datenkonvertierungen, zusätzliche Austauschformate und Anpassungen an Softwarestände sind gesonderte Leistungen, soweit sie nicht ausdrücklich vereinbart wurden.
Die digitale Übermittlung von Unterlagen, Planständen und Ausgabedateien per E-Mail oder über einen vereinbarten Dateiübertragungsdienst ist für formfreie technische Kommunikation zulässig. Für besonders schutzbedürftige oder formgebundene Daten stimmen die Parteien einen geeigneten sicheren Übertragungsweg ab. Die dauerhafte Verfügbarkeit von Cloud-Links, Viewern oder Drittplattformen ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.
10. Nutzungsrechte und Schutz der Daten
Mit vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den gelieferten Arbeitsergebnissen für den vertraglich vereinbarten Projektzweck. Eine Weitergabe an unmittelbar am Projekt Beteiligte ist zulässig, soweit dies für diesen Zweck erforderlich ist. Weitergehende Bearbeitung, Veröffentlichung, Vermarktung oder Nutzung für andere Objekte bedürfen der vorherigen Zustimmung, soweit keine zwingenden gesetzlichen Rechte entgegenstehen. Rohdaten, Zwischenstände, Scanprojekte und nicht beauftragte Quelldateien werden nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
11. Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach Maßgabe zwingender gesetzlicher Haftungstatbestände. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Die vorstehenden Regelungen gelten auch für Mitarbeitende, Erfüllungsgehilfen und Vertreter.
12. Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Parteien behandeln nicht offenkundige projektbezogene Informationen vertraulich. Personenbezogene Daten werden nach den anwendbaren Datenschutzvorschriften verarbeitet. Soweit der Auftraggeber personenbezogene Daten oder Bilddaten bereitstellt, stellt er sicher, dass hierfür eine Rechtsgrundlage besteht.
Bei Aufnahmen können sichtbare Personen, Kennzeichen, Namensschilder, Bildschirminhalte oder sicherheitsrelevante Informationen erfasst werden. Der Auftraggeber weist vor Beginn der Leistung auf besondere Datenschutz-, Geheimhaltungs- und Sicherheitsanforderungen hin und trifft die in seinem Verantwortungsbereich erforderlichen organisatorischen Maßnahmen, etwa Information betroffener Personen, Freiräumen von Bereichen oder Zugangsbeschränkungen. Der Auftragnehmer reduziert oder anonymisiert solche Inhalte im technisch und projektbezogen möglichen Umfang, soweit dies vereinbart oder erforderlich ist.
13. Archivierung, Wiederbereitstellung und Referenzen
Projektakten und die für die Auftragsbearbeitung relevanten technischen Unterlagen werden grundsätzlich zehn Jahre nach Projektabschluss archiviert. Hierzu können Auftrags- und Vertragsunterlagen, technische Korrespondenz einschließlich E-Mails, Scandaten, Punktwolken, CAD-/BIM-Modelle, Ausgabedaten, Mess- und Prüfunterlagen gehören. Gesetzliche Aufbewahrungsfristen bleiben unberührt.
Die Archivierung begründet keinen Anspruch auf kostenfreie erneute Bereitstellung, Konvertierung oder Bearbeitung von Daten. Eine Wiederbereitstellung erfolgt nach technischer Verfügbarkeit und kann als zusätzliche Leistung vergütet werden. Eine Veröffentlichung von Projektbezeichnungen, Bildern, Punktwolken, Modellen oder sonstigen Projektdaten zu Referenzzwecken erfolgt nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers oder bei bereits rechtmäßig öffentlich zugänglichen Informationen, soweit keine berechtigten Interessen entgegenstehen.
14. Stornierung und Abbruch
Storniert der Auftraggeber einen bestätigten Auftrag oder wird die Leistung auf Wunsch des Auftraggebers abgebrochen, sind die bis dahin erbrachten Leistungen, verbindlich beauftragte Fremdkosten sowie der nachweislich entstandene Vorbereitungs-, Reise- und Reservierungsaufwand zu vergüten. Gesetzliche Rechte des Auftraggebers, insbesondere bei Verbraucherverträgen, bleiben unberührt.
15. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Ingelheim am Rhein, soweit gesetzlich zulässig. Änderungen und Ergänzungen bedürfen mindestens der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.